Ein in der Schweiz geborener Türke darf in der Schweiz bleiben, obwohl er 2016 wegen Schändung einer Frau zu 28 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat den Widerruf der Niederlassungsbewilligung durch die Berner Sicherheitsdirektion aufgehoben.