Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den abgelehnten Asylbewerber vor der Tat aufgefordert, auszureisen. Da er jedoch keinen gültigen Pass besitzt und – laut Urteil – fälschlicherweise behauptet, Syrer zu sein, gibt es derzeit keine Möglichkeit, ihn abzuschieben.
Quelle: Flüchtling muss wegen Brandstiftung ins Gefängnis – WELT
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